Es gibt auch nach dem ersten Lebensjahr Ihres Kindes zahlreiche herausfordernde Phasen, die wir als Eltern mit unseren Kindern meistern (müssen, können und wollen). Sie müssen nicht an Ihrer Kompetenz als Mama oder Papa zweifeln! Jede Mama und jeder Papa wünschen sich nur das Beste für ihr Kind!
In der heutigen Zeit sind viele Eltern im Alltag zwischen Beruf und Familie auf sich allein gestellt. Das macht unser Leben mit Kindern viel herausfordernder! Sich Hilfe und Unterstützung zu holen ist dabei kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke und Mut! Denn Unterstützung schafft Entlastung bei Ihnen, Ihrem Kind und Ihrem Partner! Ein Gewinn für alle Beteiligten!
Diese und weitere Themen können ihren Raum finden, in unseren Gesprächen:
Allgemeine Fragen und Sorgen im Familienalltag II Entwicklungsphasen von Kindern II Aggressivität von Kindern II Ängstlichkeit, Schüchternheit, Rückzug von Kindern II Konfliktmanagement für Eltern II Schlafen im Baby und Kleinkindalter II Fütterproblematik II Exzessives Klammern II Exzessives Schreien II Schlafcoaching II Stress
Wissen und eine Haltung meinerseits, was Ihnen hilft das Verhalten Ihres Kindes besser zu verstehen!
Sie finden bei mir einen Raum Ihre Ängste, Sorgen und Fragen auszusprechen!
Ideen und Impulse für deinen Alltag, die eine Balance zwischen Vertrauen und Verantwortung finden!
Sie lernen sich und Ihre bisherigen Handlungsmuster und Glaubenssätze (neu) kennen und anzunehmen oder anders mit ihnen umzugehen!
Sie entscheiden, welchen Weg Sie mit Ihrer Familie gehen!
Das „Beratungs- Paket“ begleitet Sie engmaschig.
3 Begleittermine à 60 Minuten über einen Zeitraum von 6 Wochen sowie
Begleitung per eMail/ Whats App für 6 Wochen.
Die Termine finden online via Zoom oder in meinem Beratungsraum statt. Per E-Mail verständigen wir uns über einen Termin für das erste Gespräch. Zusätzlich erhalten Sie von mir einen Aufnahmebogen zur Vorbereitung meiner Begleitung.
Für das "Beratungs- Paket" fällt ein Honorar von 280,00 EUR an. Einmalzahlung und Ratenzahlung sind möglich!
Dieser Betrag ist aufgrund der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit (§ 5 Abs. 1 Z27 UstG). Die Kosten können nicht über einen öffentlichen Träger abgerechnet und werden bisher auch nicht von der Krankenkasse übernommen (Anfragen lohnen sich jedoch IMMER!). Die Kosten können in der Regel bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Bitte befragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.